Primärversorgung
Fragen und Antworten
- Was ist eine Primärversorgungseinheit (PVE)?
Die Primärversorgungseinheit ist eine durch verbindliche und strukturierte Zusammenarbeit verschiedener Gesundheits- und Sozialberufe gemäß einem Versorgungskonzept nach außen als Einheit auftretende Erstanlaufstelle im Gesundheitssystem. Sie hat als solches ein breites Angebot zur Verfügung zu stellen, welches von der Förderung der Gesundheit und Prävention von Krankheiten bis zur umfassenden Behandlung von Akuterkrankungen und chronischen Erkrankungen reicht, sowie die Aufgabe, die für eine gesamtheitliche und kontinuierliche Gesundheitsversorgung und Krankenversorgung erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren.
- Wer gehört zu einer Primärversorgungseinheit?
Die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe erfolgt in einem sogenannten Primärversorgungsteam, das sich aus einem Kernteam - ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege - zusammensetzt. Zudem kann ein erweitertes Team vertraglich verbindlich und strukturiert eingebunden werden.
Jede Berufsgruppe und jede Person übernimmt als Teammitglied Aufgaben entsprechend der berufsrechtlich geregelten Zuständigkeiten und ihrer jeweiligen Kompetenz.
Die personelle Ausstattung orientiert sich grundsätzlich an den Anforderungen des Leistungsspektrums der Primärversorgungseinheit bzw. dem jeweiligen regionalen Bedarf. Darüber hinaus bestehen Kooperationen zu externen PartnerInnen wie Apotheken, FachärztInnen, Sozial- und Pflegeeinrichtungen sowie der Telefon-Helpline TEWEB 1450, die bereits in einigen Bundesländern im Betrieb ist (derzeit: Wien, Niederösterreich, Vorarlberg).
- Wer ist Teil des Kernteams und wer des erweiterten Teams?
Das Kernteam besteht aus:
- ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
- Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege,
unterstützt durch
- OrdinationsassistentInnen
und kann orts- und bedarfsabhängig durch
- FachärztInnen für Kinder- und Jugendheilkunde
ergänzt werden.
Das erweiterte Team besteht insbesondere aus:
- PhysiotherapeutInnen
- ErgotherapeutInnen
- LogopädInnen
- PsychotherapeutInnen
- PsychologInnen
- DiätologInnen
- Hebammen
- SozialarbeiterInnen
- Wie stimmen sich die unterschiedlichen Berufsgruppen untereinander ab?
Die vertraglich eingebundenen Berufsgruppen des erweiterten Teams stehen im engen und regelmäßigen Kontakt mit den Mitgliedern des Kernteams, z.B. in Teambesprechungen, und tauschen sich über die gemeinsam zu versorgenden PatientInnen bei Bedarf in Fallbesprechungen aus.
Diese Zusammenarbeit und die Aufgaben- und Kompetenzverteilung wird im Versorgungskonzept geregelt und dargestellt werden.
- Worin besteht der Nutzen für die Gesundheitsberufe?
Primärversorgungseinrichtungen ermöglichen eine engere Vernetzung und erweiterte Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheitsberufe.
Primärversorgungseinheiten ermöglichen
- erweiterte Kenntnisse durch ein arbeitsteiliges Umfeld
- eine Entlastung von ärztlichen Tätigkeiten durch die enge Zusammenarbeit mit anderen Professionen, z.B. bei administrativen Aufgaben
- mehr Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit
- großes Potenzial durch Teamarbeit in einem kollegialen Umfeld, zum Beispiel Austausch von Fachwissen
- eine praxisbezogene Ausbildung für ärztliche Nachwuchskräfte
- koordinierte und kontinuierliche Versorgung, insbesondere von chronischen Erkrankungen
- Worin besteht der Nutzen für den Patienten?
Patientinnen und Patienten profitieren
- von einer leicht zugänglichen ersten Anlaufstelle
- von der Beibehaltung ihres Hausarztes, mit erweiterter ‚Vertretung‘ vor Ort
- vom erweiterten Leistungsangebot und mehr Möglichkeiten für zusätzliche Services
- von kurzen Wegen und der engen Abstimmung im Primärversorgungsteam
- von längeren Öffnungszeiten inklusive den Tagesrandzeiten
- von der Stärkung ihrer Gesundheitskompetenz
- von mehr Gesundheitsförderung und Prävention
- von zielgerichteter Versorgung auf der richtigen Versorgungsebene
- Wie muss eine Primärversorgungseinheit rechtlich ausgestaltet sein und welche Organisationsform kommt in Frage?
Jede Primärversorgungseinheit hat mit einer Rechtspersönlichkeit ausgestattet zu sein, damit den PatientInnen und der Sozialversicherung rechtlich ein Ansprechpartner gegenübersteht.
Die Primärversorgungseinheit kann als PrimärversorgungsZENTRUM an einem Standort oder als PrimärversorgungsNETZWERK an mehreren Standorten ausgestaltet sein. Ein Primärversorgungszentrum kann in der Organisationsform einer Gruppenpraxis oder eines Ambulatoriums gegründet werden.
Wird die Primärversorgungseinheit als Netzwerk gegründet, so kann sie als dislozierte Gruppenpraxis oder mit Anbietern von Gesundheitsleistungen an mehreren separaten Standorten als Vereinslösung oder Genossenschaft geführt werden.
Primärversorgungs-ZENTRUM*
*in Form einer Gruppenpraxis (GmbH, OG) oder Ambulatorium
Primärversorgungs-NETZWERK*
*in Form einer dislozierten Gruppenpraxis oder z.B. einer Vereinslösung
- Wer kann eine Primäversorgungseinheit betreiben?
Gruppenpraxen sind nach dem Ärztegesetz als Offene Gesellschaft (OG) oder als Gesellschaft mit Beschränkter Haftung (GmbH) möglich, und als deren Gesellschafter kommen entsprechend nur ÄrztInnen in Frage.
Bei Ambulatorien können die bestehenden Gesellschaftsformen wie eine Personengesellschaft oder eine GmbH genutzt werden. GesellschafterInnen können hierbei laut PrimVG nur gemeinnützige AnbieterInnen gesundheitlicher oder sozialer Dienste, gesetzliche Krankenversicherungsträger, Bund, Land, Gemeinde, Gemeindeverbände bzw. von diesen eingerichtete Körperschaften und Fonds sein.
Netzwerke können nur aus freiberuflich tätigen ÄrztInnen, Gruppenpraxen, Angehörigen anderer Gesundheits- und Sozialberufe oder deren Trägerorganisationen gebildet werden.
- Wer trägt die Verantwortung gegenüber Patient/Patientin und Krankenversicherungsträger?
Der Rechtsträger eines Primärversorgungszentrums besitzt einen Vertrag mit dem Krankenversicherungsträger und ist für die Leistungserbringung verantwortlich. Der Behandlungsvertrag kommt direkt mit der Patientin bzw. dem Patienten zustande.
Im Fall eines Primärversorgungsnetzwerkes muss die so organisierte Primärversorgungseinheit über einen Vertrag mit den Krankenversicherungsträgern verfügen und ist als eine Einheit für die gesamte Leistungserbringung gegenüber der Krankenversicherung verantwortlich. Die Verantwortung gegenüber den PatientInnen aus dem Behandlungsvertrag hat der Arzt oder die Ärztin bzw. der Angehörige von anderen Gesundheits- und Sozialberufen.
- Welche Servicequalität muss den PatientInnen geboten werden?
Der Leistungsumfang der Primärversorgungseinheiten soll eine breite diagnostische, therapeutische und pflegerische Kompetenz abdecken. Dabei ist folgende Servicequalität zu erfüllen:
- wohnortnahe Versorgung, gute verkehrsmäßige Erreichbarkeit
- bedarfsgerechte Öffnungszeiten mit ärztlicher Anwesenheit jedenfalls von Montag bis Freitag einschließlich der Tagesrandzeiten
- Organisation der Erreichbarkeit für Akutfälle außerhalb der Öffnungszeiten in Absprache und Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen und gegebenenfalls unter Einbindung von Bereitschaftsdiensten
- Einbindung von vorhandenen telemedizinischen, telefon- und internetbasierten Diensten in das Erreichbarkeitskonzept
- verbindliche Koordinierungsfunktion
- Gewährleistung von Hausbesuchen
- barrierefreier Zugang und bedarfsgerechte Sprachdienstleistungen
- Vorhandensein der notwendigen (medizinisch-)technischen und apparativen Ausstattung
- Eine gemeinsame Patientenakte für alle beteiligten Berufsgruppen
- Leistungsdokumentation und Diagnosekodierung (nach ICPC 2)
- Sicherstellung der Kontinuität
- in der Behandlung und Betreuung insbesondere von chronisch kranken und multimorbiden sowie geriatrischen und Palliativ-PatientInnen,
- der Behandlungsabläufe zwischen den Versorgungsstufen, d.h. mit den FachärztInnen und Spitälern und
- in der Betreuung in anderen Versorgungsbereichen wie Pflege und soziale Dienste.
- Welches Leistungsspektrum hat eine PVE abzudecken?
Eine teambasierte Primärversorgugnseinheit deckt folgende Schwerpunkte ab:
- die Versorgung von Kindern und Jugendlichen,
- die Versorgung älterer Personen,
- die Versorgung von chronisch kranken und multimorbiden PatientInnen,
- die psychosoziale Versorgung,
- das Arzneimittelmanagement und
- die Gesundheitsförderung und Prävention
Eine Primärversorgungseinheit hat jedenfalls folgenden Leistungsumfang zu gewährleisten:- möglichst abschließende Akutbehandlung, abhängig vom Schweregrad der Erkrankung
- Langzeittherapien bei chronischen Erkrankungen
- Koordinierung der Versorgung der PatientInnen bzw. Lotsenfunktion bei Leistungen außerhalb der PVE.
Diese Anforderungen sind konkret in einem Versorgungskonzept, welches Bestandteil des Vertrages mit den Krankenversicherungsträgern ist, schriftlich festzuhalten.
- Was ist ein Versorgungskonzept?
Jede PVE soll über ein Versorgungskonzept verfügen, das bei der Bewerbung bei der entsprechenden Krankenkasse vorgelegt wird. Es ist periodisch zu aktualisieren und enthält Regelungen bezüglich der Leistungen (a) und der Organisation (b) einer PVE.
Betreffend der Leistungen (a) soll hier auf die Versorgungsziele des PVE-Teams, des verbindlich zu erbringende Leistungsspektrum und die Sicherstellung der Kontinuität der Betreuung von chronisch und multimorbid Erkrankten eingegangen werden.
Betreffend die Organisation (b) wird hier eine Beschreibung der Arbeitsprozesse und der Zusammenarbeit im PV-Team, sowie der zeitlich abgestimmten Verfügbarkeit und örtlichen Erreichbarkeit und dem gemeinsamen Auftritt nach außen erwartet.Ein von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) in Abstimmung mit den Zielsteuerungspartnern sowie externen Expertinnen und Experten erstelltes Muster-Versorgungskonzept (inkl. Manual) finden Sie hier unter Musterversorgungskonzept
Manual zum Musterversorgungskonzept (erstellt im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit)
Eine Vorlage für ein Versorgungskonzept, erstellt durch das IAMEV, Medizinische Universität Graz, finden Sie hier
- Welche Öffnungszeiten muss eine Primärversorgungseinheit (PVE) bieten?
Primärversorgungseinrichtungen haben bedarfsgerechte Öffnungszeiten mit ärztlicher Anwesenheit jedenfalls von Montag bis Freitag einschließlich der Tagesrandzeiten anzubieten (Beispielsweise Mo-Fr 07:00 – 19:00). Abhängig vom lokalen Bedarf können auch Öffnungszeiten am Abend oder am Wochenende anfallen. Die Schließung im Rahmen einer Mittagspause ist möglich. Die Gesamtstundenanzahl ist vom lokalen Bedarf sowie von der Anzahl der teilnehmenden ÄrztInnen abhängig.
- Wie sieht die Abrechnungs und Dokumentation in den Primärversorgungseinheiten (PVE) aus?
Die Abrechnungsmodalitäten richten sich nach dem bundesweiten Gesamtvertrag und den darauf aufbauenden regionalen Honorarvereinbarungen.
Die Dokumentation von Diagnosen muss nach ICPC-2 erfolgen. Die zu verwendende Version des ICPC-2 ist jene, die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf ihrer Homepage als aktuell dargestellt wird.
- Wie wird die ärztliche Leistung honoriert? Wie die anderen Gesundheitsberufe?
Die Honorierung des Leistungsspektrums wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach neuen Grundsätzen geschehen. Diese werden im bundesweiten Gesamtvertrag zwischen ÖÄK und Sozialversicherung definiert und auf regionaler Ebene spezifiziert und richten sich nach den im Gesetz festgesetzten Eckpunkten. Grundsätzlich soll auf ein System, weg von Abrechnung von Einzelleistungen zu einem pauschalierten/gemischten System umgestellt werden, welches sich aus Grund- und Fallpauschalen, Einzelleistungen und Pay-for-Performance-Elementen zusammensetzen kann. Zusätzlich kann eine Einmalzahlung zur Anschubfinanzierung geleistet werden, bzw. ein zeitlich befristeter PVE-Manager bzw. eine PVE-Managerin finanziert werden.
Die Honorierung der anderen Gesundheitsberufe soll ebenfalls auf Landesebene festgelegt werden.
- Primärversorgungseinheit als Ausbildungseinrichtung, ist das erwünscht?
Sämtliche Formen der Primärversorgungseinheiten stellen grundsätzlich auch Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung von ÄrztInnen (Lehrpraxen) und der weiteren Gesundheitsberufe (Pflichtpraktika) dar.
- Welche Informationen müssen für den Patienten bzw. die Patientin öffentlich zugänglich sein?
Um das Prinzip der freien Wahl des Hausarztes bzw. der Hausärztin zu gewährleisten, ist auf der Homepage der jeweiligen Primärversorgungseinheit die Anwesenheit der jeweiligen Allgemeinmedizinerin/ des jeweiligen Allgemeinmediziners sichtbar zu machen. Die zeitliche Verfügbarkeit der jeweiligen anderen Berufsgruppen (Kernteam und erweitertes Team) muss ebenfalls erkenntlich sein.
Weiters ist zunächst eine vollständige ortsübliche und leicht zugängliche Darstellung über das Leistungsangebot auszuweisen.
- Ich biete bereits Inhalte der Primärversorgungseinheiten an und habe eine DGKP angestellt. Bin ich nun automatisch eine PVE?
Nein, jede Primärversorgungseinheit hat die im Primärversorgungsgesetz vorgeschriebenen Mindestanforderungen zu erfüllen und eine vertragliche Vereinbarung mit der zuständigen Krankenkasse abzuschließen.
Bei Interesse wenden Sie sich an Ihre regionale Ansprechstelle.
- Ein junger Arzt bzw. eine junge Ärztin will in meiner Ordination mitarbeiten. Geht das im Rahmen einer PVE? Ist Job-sharing möglich?
In Primärversorgungseinheiten können ÄrztInnen im Rahmen einer Gruppenpraxis derzeit nur in der genehmigten Planstellenanzahl in Form einer OG oder GmbH zusammenarbeiten. ÄrztInnen können aufgrund ihrer vertragsrechtlichen Vertretungsregelungen durch andere ÄrztInnen vertreten werden. Es besteht auch eine Anstellungsmöglichkeit in der Primärversorgungseinheit.
Im niedergelassenen Bereich gibt es grundsätzlich auch die Möglichkeit von Job-Sharing. Dies kann auch für die einzelnen Stellen innerhalb einer PVE angewendet werden. Jeder Vertragspartnerin und jedem Vertragspartner steht die Möglichkeit offen, ihren bzw. seinen Vertrag mit einem zweiten Arzt bzw. einer zweiten Ärztin zu teilen. Die Arbeitszeitteilung muss dabei nicht zwangsläufig 50:50 geschehen. Diese Einbindung einer Teilungspartnerin bzw. eines Teilungspartners hilft auch bezüglich besserer Zeiteinteilung, da so ein Wunsch nach flexibleren Arbeitszeitmodellen erfüllt werden kann. Außerdem kann ein junger Arzt bzw. eine junge Ärztin so in eine PVE hineinwachsen und Tätigkeiten außerhalb der klassischen Vertretungsmodelle aufnehmen. Dies wird, wie oben dadurch beschrieben, genau dadurch erleichtert, dass bei einer Teilung keine neue Planstelle geschaffen werden muss, sondern eine bestehende in zwei „halbe“ umgewandelt wird. Die genauen Regelungen zu Job-sharing können pro Bundesland differieren. Wenden Sie sich bitte an Ihre regionale Ansprechstelle für mehr Informationen.Mögliche Änderungen aufgrund der ÄrzteG-Novelle 2018 wurden hier nicht berücksichtigt.
- Ich besitze bereits ein Ambulatorium für Physiotherapie. Kann ich dieses in eine PVE überführen?
GesellschafterInnen von Primärversorgungseinheiten in Form von selbständigen Ambulatorien dürfen nur gemeinnützige AnbieterInnen gesundheitlicher oder sozialer Dienste, Krankenversicherungsträger oder Gebietskörperschaften sein.
Auch ist das verpflichtende Leistungsspektrum einer PVE zu beachten.
- Ich bin eine DGKP bzw. gehöre einem anderen Gesundheits- oder Sozialberuf an. Wie kann ich an einer PVE partizipieren?
Dem Kernteam muss jedenfalls mindestens eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekraft angehören. Sie können also in dieser Funktion an einer PVE partizipieren.
Angehörige eines anderen Gesundheits- oder Sozialberufs finden die Möglichkeit einer Mitwirkung im erweiterten Team.
Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die Ansprechstelle Ihrer regionalen GKK, diese kann Ihnen weitere Details zu aktuellen und künftigen Ausschreibungen bzw. Angeboten zukommen lassen.
- Wie läuft das Auswahlverfahren für Primärversorgungseinheiten?
Die Auswahl zur Invertragnahme ist ein zweistufiges Verfahren, das sich in einem ersten Schritt an die bestehenden VertragsärztInnen und Gruppenpraxis der Allgemeinmedizin wendet. Die Österreichische Gesundheitskasse lädt diese entsprechend zur Bewerbung für die PVE ein. Abhängig von den Planungsvorgaben können im Zuge dieser Einladung weitere Ärzte bzw. Ärztinnen zur Bewerbung hinzu eingeladen werden.
Sollten innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr keine geeigneten Bewerbungen vorliegen, so kann die Einladung zur Bewerbung für die PVE über diesen Personenkreis hinaus erfolgen.
- Ich möchte eine PVE gründen, was muss ich nun tun?
Sie finden bundesweite weiterführende Informationen auf dieser Webseite. Wenden Sie sich an die regional zuständige Landesstelle der Östereichischen Gesundheitskasse für konkrete regionale Informationen zur Gründung. Sie finden diese SV-AnsprechpartnerInnen unter folgendem Link.
- Welche Auswirkungen haben die regionalen Strukturpläne Gesundheit auf die Planung von PVE?
In den regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) sind die Vorgaben aus den 15a-Vereinbarungen und dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit umzusetzen. Dies kann zum Beispiel durch eine RSG-Versorgungsmatrix für eine bestimmte Versorgungsregion geschehen. Konkret ist im jeweiligen RSG für das Bundesland schließlich festzulegen, wie viele Primärversorgungseinheiten errichtet werden und wo sich diese befinden sollen.
- Welche Tätigkeit kann eine DGKP in einer Primärversorgungseinheit übernehmen?
Die Aufgaben der Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege in einer Primärversorgungeinheit ergeben sich aus dem Versorgungsauftrag, der für Primärversorgungseinheiten besteht. Dieser wird entsprechend im Österreichischen Strukturplan Gesundheit definiert. Wesentlich sind jedenfalls die Grenzen der Berufsausübungsbefugnis und somit auch der Delegationsmöglichkeit durch ÄrztInnen.
Eine nähere Umschreibung der der Gesundheits- und Krankenpflege zugeordneten Aufgaben findet sich in Kompetenzprofilen für das Kernteam, welche durch Bund, Länder und Sozialversicherung derzeit ausgearbeitet werden.